Kfz-Haftpflichtversicherung

Jeder Kfz-Halter ist verpflichtet, für seinen PKW eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei verschuldeten Unfällen können dann Verkehrsopfer finanziell entschädigt werden, selbst wenn der Verursacher praktisch mittellos ist. Es soll zudem verhindert werden, dass der Schadenersatzpflichtige an den Rand seiner finanziellen Möglichkeiten getrieben wird, da sich Unfallschäden mit Personenschaden kaum aus eigener Tasche bezahlen lassen. Sie werden sich vorstellen können, dass bei Personenschäden die Gesamtkosten schnell in die Hunderttausende bzw. Millionen Euro gehen können. Aus diesem Grund ist die Kfz-Haftpflichtversicherung (wie der Name schon sagt) Pflicht für jedes Kfz. Die Frage ist also nicht, ob Sie die Kfz-Haftpflicht für sinnvoll halten oder nicht. Sie können jedoch durch die Wahl einer günstigen Kfz-Versicherung eine Menge Geld sparen. Und dafür steht Ihnen der kostenlose Versicherungsvergleich zur Verfügung.

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Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kfz-Zulassung

Bei der amtlichen Kfz-Anmeldung verlangt die örtliche Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung. Diese wird Ihnen in Form eines Codes durch den Kfz-Versicherer ausgehändigt bzw. erhalten Sie die eVB-Nummer gleich nach Ihrem Versicherungsantrag per Email, SMS oder Telefon. Können Sie keine eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vorlegen, so wird Ihr Kfz auch nicht zugelassen! Bis März 2008 gab es dafür noch die sog. Doppelkarte, die seitdem durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ersetzt wurde

Wer keine Haftpflichtversicherung für sein Kfz abschließt und trotzdem das Auto weiterhin nutzt, macht sich strafbar. Auch ist der Halter / Versicherungsnehmer dazu angehalten, die Versicherungsbeiträge fristgerecht zu bezahlen. Bedenken Sie: Die Autohaftpflicht ist einfach ein Muss für jeden Autofahrer, zum Schutz für Sie und aller anderen Verkehrsteilnehmer. Sie haben durch diese Regelung den Vorteil, dass Sie ganz genauso durch die Haftpflichtversicherungen der anderen Verkehrsteilnehmer abgesichert werden.

Immerhin übernimmt die Kfz-Haftpflicht nicht nur Schadenersatzforderungen, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

Günstige Beiträge für die Kfz-Haftpflicht sind nicht möglich?

Es ist kein großes Geheimnis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nun nicht gerade zu den billigsten Versicherungen überhaupt gehört. Doch wer mit einem Auto fahren will, benötigt sie definitiv. Damit Sie trotz der hohen Beiträge bei gleichen Leistungen nicht zuviel bezahlen, nutzen Sie am besten den Kfz Versicherungsrechner auf unserer Webseite! Dieser fungiert als Versicherungsvergleich: Anhand Ihrer Vorgaben werden verschiedene Versicherungsangebote berechnet und Ihnen auflistet. Dieser Vorgang ist für Sie kostenlos. Sollten Sie sich dann für ein Angebot entscheiden, können Sie den Versicherungsvertrag online abschließen. Dies geht recht einfach und es wird Ihnen auch alles weitere erklärt. Testen Sie es doch einfach mal aus. Es kostet Sie nur ein paar Minuten Ihrer Zeit. Und sicherlich werden Sie eine Menge Geld sparen.

Selbstverständlich kann man zur Haftpflichtversicherung auch eine Vollkaskoversicherung mit hinzunehmen, um bei Vandalismus- und selbstverschuldeten Unfällen den eigenen Schaden ersetzt zu bekommen. Empfehlenswert ist es allemal. Der Versicherungsvergleich berechnet für Sie die Vollkaskotarife mit!

Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

In der Kfz-Haftpflicht gibt es einheitliche Mindest-Deckungssummen (Versicherungssummen). Diese betreffen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe diese Summen sind:

  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden: 1,22 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

Das Pflichtversicherungsgesetz sieht diese gesetzlichen Deckungssummen (Mindestdeckung oder Minimaldeckung) für Personenschäden von 7,5 Millionen Euro vor, für Sachschäden ist 1,12 Million Euro vorgesehen sowie für Vermögensschäden 50.000Euro. Jede Kfz-Haftpflicht muss diese Beträge mindestens absichern. Für die Teil- und Vollkasko gelten diese Summen nicht.

Mittlerweile muss bei Personenschäden für jede geschädigte Person die Summe von bis 7,5 Mio. Euro geleistet werden. Noch vor wenigen Jahren was das auf 2,5 Mio. Euro begrenzt. Wichtig ist aber auch hier zu wissen, dass diese Mindest-Deckungssummen die Vorgaben für Versicherer sind. Der Fahrer bzw. der Halter des Kfz muss unbegrenzt haften!

Deshalb sollten Sie hier keinesfalls die Tarife wählen, die nur das Mindestmaß absichern. Wir empfehlen immer, auf die höchstmögliche Summe zu versichern. Die Beitragsunterschiede sind oftmals nur wenige Euro im Jahr. Nutzen Sie also die Versicherungstarife, bei denen die 100 Mio. Euro bzw. Höchst-Deckung vorgesehen wird. Denken Sie daran: für jeden Euro, den der Versicherer oberhalb seiner Deckung nicht einsteht, geht der Fahrzeughalter/Unfallverursacher mit seinem gesamten Besitz in die Haftung. Aus diesem Grund sollte man nicht an der falschen Ecke sparen, zumal es hier in der Tat um die Entschädigung von Unfallopfern, Menschenleben und menschlicher Gesundheit geht.

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