Sondereinstufung bei Scheidung / Trennung
Getrennt oder geschieden: Jetzt günstige Kfz-Versicherung mit Sondereinstufung nutzen!
Wir bieten eine Autoverversicherung für geschiedene und getrennt lebende Frauen und Männer, auch wenn keine Schadenfreiheitsklasse bisher vorhanden ist. Eingestuft wird Ihr Kfz-Versicherungsvertrag nach der Dauer Ihres Führerscheinbesitzes. Wir können zwar nicht alle Jahre verrechnen, doch immerhin ist eine Kfz-Sondereinstufung bis in SF-Klasse 10 möglich! Im Übrigen ist es egal, ob Sie verheiratet waren oder nicht – auch bei wilder Ehe ist es möglich.
- Sie leben in Scheidung oder Trennung (egal ob mit Trauschein oder „wilde Ehe“)
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Sie möchten einen PKW versichern.
- Sie hatten in den letzten 2 Jahren keinen Kfz-Haftpflichtschaden (nur bei eventueller Vorversicherung auf Ihren Namen)
- Sie nutzen den PKW allein (keine weiteren Fahrer)
- Sie nutzen den PKW ausschließlich privat (keine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung)
- Sie sind bzw. werden Halter/in und Versicherungsnehmer/in (keine abweichende Halterschaft)
- keine negative Bonitätsauskunft über die Schufa. Die Prüfung erfolgt bei Antragstellung durch die Versicherungsgesellschaft.
Kfz-Versicherung für geschiedene bzw. getrennt lebende Frauen
Gern prüfen wir für Sie die Sondereinstufung bis Schadenfreiheitsklasse 10 und erstellen Ihnen ein entsprechendes Versicherungsangebot. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie ohne Vorversicherungszeit und demnach ohne eigenen Schadenfreiheitsrabatt ein Auto versichern möchten.