Kfz-Versicherung kündigen

Sie wollen wissen, wie und wann Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können? Wir erläutern Ihnen wichtige Dinge zur ordentlichen Kündigung (Stichtagskündigung) und außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigungsrecht). Dabei können Sie Ihre Haftpflichtversicherung zusammen mit der Teil– und Vollkasko kündigen.

Stichtag 30.11.2023: Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel kündigen

Ihre Versicherung können Sie (jedes Jahr) bis zum 31.12.2023 kündigen. Die Kündigungsfrist endet jedoch bereits am 30.11.2023! Das heißt, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. November 2023 kündigen müssen. Das Kündigungsschreiben muss bis zu diesem Tag bei Ihrer Versicherung vorliegen. Wenn Sie die reguläre Frist zur Kündigung Ihrer Autoversicherung verpassen, bleibt Ihnen ggf. noch das Sonderkündigungsrecht. Andernfalls verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Tipp, um bei der Autoversicherung zu sparen:

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Ausnahme: Unterjährige Versicherungsverträge kündigen

Es gibt Versicherungsverträge, bei denen die Laufzeit nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Das ist gar nicht mehr so selten! Meist ist es dann der Fall, wenn man einen neuen Versicherungsvertrag beim Kauf eines Autos abschließt. Diese Verträge laufen genauso volle 12 Kalendermonate, die aber nicht mehr deckungsgleich mit dem Kalenderjahr sind. Folglich können diese Verträge nicht mit dem 30.11. bzw. 31.12. gekündigt werden, sondern müssen zum unterjährigen Laufzeitende gekündigt werden. Dabei beträgt die Kündigungsfrist ebenso einen Monat wie bei der gewöhnlichen Kündigung. Wenn also zum Beispiel die Vertragslaufzeit am 15.03.2022 endet, so muss man die Kfz-Versicherung mit der Kündigungsfrist bis zum 15.02.2022 kündigen. Wer einen Tag zu spät ist, muss den Vertrag für ein weiteres Jahr behalten.

Erst neuen Versicherungsvertrag abschließen – dann kündigen

Bevor Sie die Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie zunächst prüfen, bei welcher Autoversicherung Sie einen günstigeren Versicherungstarif und ggf. auch bessere Leistungen bekommen. Der  Kfz-Versicherungsvergleich nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Anhand der Vergleichsergebnisse können Sie entscheiden, ob sich eine Kündigung lohnt und ob somit ein Kfz-Versicherungswechsel sinnvoll ist.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Sollte Ihnen ein Schreiben von Ihrem Versicherer zugehen, dass sich der Beitrag erhöht, dann können Sie innerhalb eines Monats (4 Wochen) die Versicherung kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Das ist im Wesentlichen das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung. Bei Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse durch etwa selbstverschuldete Unfälle und daraus resultierend höhere Beiträge können Sie zum Jahreswechsel ebenso kündigen und somit die Versicherung wechseln. Allerdings werden Sie dann trotzdem einer Höherstufung nicht entkommen, da sich Ihre neue Versicherung von Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft die Schadenfreiheitsklasse bestätigen lässt. Trotzdem sollten Sie prüfen, ob Sie selbst bei einer Höherstufung durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung sparen können. Nicht selten ist das schon der Fall gewesen. Also nur Mut!

Kündigung bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Kfz kaufen, dann können Sie ebenso die Versicherung selbst bestimmen. Dazu beantragen Sie bei Ihrer gewählten Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer, die Sie dann bei der Zulassungsstelle vorlegen. Vertragliche Einzelheiten (jährliche gefahrene Kilometer usw.) klärt der Versicher mit Ihnen ab.

Kfz „Außer Betrieb Setzen“ (Kfz-Stilllegung oder vorübergehende Abmeldung)

Bei einer Abmeldung (Außer Betrieb setzen) ruht der Versicherungsvertrag automatisch. Von der Kfz-Zulassungsstelle erhält der Versicherer die Mitteilung über die Abmeldung. Genau an dem Tag, an dem man es bei der Zulassungsstelle abmeldet, bleibt die Versicherung bis genau 24 Uhr aktiv. Man kan also an dem Tag das Auto noch im Straßenverkehr fahren und parken. Jedoch ab 24 Uhr muss es aus dem öffentlichen Verkehr entfernt sein, es darf also nicht mehr auf der Straße oder öffentlichen Parkplätzen stehen.

Um sicher zu gehen, dass man nicht weiter Beiträge an die Versicherung bezahlt, sollte man dennoch den Vertrag kündigen, auch wenn eigentlich der Versicherer selbst den Vertrag aufhebt.

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