Kfz-Versicherungen mit Rabattschutz

Voll im Trend liegen Kfz-Versicherungen mit einem sog. Rabattschutz. Diese Kfz-Tarife werden oft als die Engel im Unglück angepriesen. Unter diesem Schutztarif versteht man praktisch einen Freischuss pro Jahr. Das heißt, man kann einen selbstverschuldeten Unfall im Jahr haben, ohne dabei Opfer einer Rückstufung zu werden. Denn bekanntlich stufen die Versicherungen die Schadenfreiheitsklasse zurück, wenn das versicherte Auto schuldhaft in einen Unfall verwickelt war und die Autoversicherung den Schaden reguliert hat. Die glasklare Folge ist, dass dadurch der Beitrag für die Kfz-Versicherung steigt (Rückstufungstabelle). Genau dort setzen die Rabattschutztarife an, bei denen dann trotz des regulierten Unfalls der Schadenfreiheitsrabatt bestehen bleibt. Bei der gleichen Versicherung zahlt man also fortan den gleichen Preis, wenn sich sonst nichts weiter ändert. Ebenso wird man weiterhin Jahr für Jahr bessergestuft.

Ganz gewiss bieten die Kfz-Versicherer diesen Rückstufungsschutz an, da sie wissen, dass ein Autofahrer Angst und Sorge vor einer Rückstufung hat. Wenn man der Sache genauer auf den Grund geht, dann sind die Preise für sogenannte Rabattschützer im verträglichen Rahmen. Die Versicherungen verlangen für den „Angsthasenrabatt“ einen Aufschlag von vielleicht 10 Prozent des sonstigen Preises.

Natürlich kann man den Rabattschutz bei den Versicherungen auch erst dann hinzubuchen, wenn man in eine etwas bessere Schadenfreiheitsklasse (also „günstigeren Prozenten“) eingestuft ist. Viele Versicherer ermöglichen den Tarif ab SF-Klasse 4.

Welche Versicherer bieten einen Rabattschutz-Tarif?

Heutzutage bekommen Sie bei sehr vielen Versicherungen den Rabattschutz angeboten. Der Versicherungsvergleich auf unserer Webseite zeigt Ihnen die günstigen Tarife, bei denen Ihr Schadenfreiheitsrabatt selbst nach ein, zwei oder drei Unfällen pro Jahr geschützt bleibt.

Wann wird die Rabattschutz-Option im Vergleich angezeigt?

Wenn die Vergleichstabelle angezeigt wird, können Sie die Auswahl für die angezeigten Tarife begrenzen. Die Option für den Rabattschutz bekommen Sie eingeblendet, wenn die SF-Klasse mind. 4 beträgt, keine Fahrer unter 25 Jahren ausgewählt sind und keine Vorschäden bestehen.

Nicht verwechseln mit Rabattretter

Ein Rabattretter ist etwas anderes. Diesen Notanker gewinnt man automatisch in besonders hohen SF-Klassen, wenn man beispielsweise in der SF-Klasse 25 angekommen ist. Wenn hier ein Unfall passiert, wird man vielleicht in SF-Klasse 20 zurückgestuft – man zahlt aber am Ende trotzdem den gleichen Preis, da in der SF-Klasse 20 der gleiche Schadenfreiheitsrabatt gilt wie in der höheren Klasse 25.

Nach reguliertem Schaden: Rabattschutz auch bei Versicherungswechsel?

Einen Haken hat das Ganze: Den Rabattschutz genießt man generell nur bei ein und derselben Versicherung. Geschützt wird der Schadenfreiheitsrabatt, nicht die Schadenfreiheitsklasse. Das heißt, dass man nach einem regulierten Schadenfall beim gleichen Versicherer bleiben muss, um den besseren Schadenfreiheitsrabatt zu behalten. Wechselt man hingegen die Autoversicherung, dann wird an die neue Versicherung die eigentliche Schadenfreiheitsklasse gemeldet, die ohne Rabattschutz zustande gekommen wäre. In diese SF-Klasse fließt also die Zahl der regulierten Unfälle ein.

Bei einem Versicherungswechsel nach einem regulierten Schaden kann es dann also schnell vorbei sein mit dem Rabattschutz. Viele Versicherer übernehmen dann nicht die SF-Klasse, sondern stufen erst einmal zurück. Nur wenige Versicherer erlauben es, nach einem Unfallschaden die SF-Klasse 1:1 zu übernehmen. Meist ist dann auch Voraussetzung, den Rabattschutz im neuen Versicherungsvertrag zu verankern.

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Fazit zu Rabattschutztarifen

Zunächst sollte man sich eine günstige Kfz-Versicherung aussuchen, z.B. mit dem Versicherungsrechner von unserer Webseite. Den Rabattschutz-Tarif nimmt man hinzu, wenn er keine all zu großen Extrakosten verursacht. Entscheidet man sich für diesen „Angsthasenrabatt“, dann ist zu wissen, dass dieser nur Sinn macht, wenn man auch nach einem Schadensfall bei diesem Versicherer bleiben will. Das setzt oft voraus, dass der Versicherer eine gewisse Preisstabilität und sich am Markt stets als einer der günstigsten etabliert hat. Denn: nach einem regulierten Unfallschaden die Versicherung wechseln zu wollen bedeute dann auch, den Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren. Man muss also bei der gleichen Versicherung bleiben, da der Versicherer dennoch den regulierten Schaden an den nächsten Versicherer meldet.

Rückstufung kann auch günstiger sein als Rabattschutz

Wichtig ist noch zu wissen, dass man nach der Regulierung eines Schadens ein Sonderkündigungsrecht hat. Wechseln Sie dann die Versicherung, dann kann es passieren, dass Sie trotz der Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse unter`m Strich günstiger kommen, als wenn Sie jahrelang einen Rabattschutz-Tarif bezahlt haben.

Verringern Sie außerdem generell das Risiko eines Unfalls: Fahren Sie im Straßenverkehr vorsichtig und mit Bedacht, gerade im Berufsverkehr. Wenn Sie sich nicht gesund fühlen oder „einen schlechten Tag“ haben, dann lassen Sie am besten Ihr Auto auch einmal stehen.