Kfz Vollkaskoversicherung

Es ist Ihnen völlig freigestellt, ob Sie sich für eine Kfz-Vollkaskoversicherung entscheiden oder nicht. Die Vollkasko wird nicht wie die Kfz Haftpflicht durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, sondern ist rein optional (freiwillig) erhältlich.

Die Leistungen der Vollkaskoversicherung erstrecken sich auf das eigene (versicherte) Fahrzeug und setzen sich wie folgt zusammen:

  • alle Leistungen einer Teilkaskoversicherung
  • mut-/böswillige Beschädigungen des Fahrzeuges durch Vandalismus
  • selbstverschuldete Unfälle
  • bei Unfällen, in denen der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist.

Mit der Vollkasko ist also Ihr Auto bei einem selbstverschuldeten Unfall sowie bei mutwilligen Beschädigungen durch andere (Vandalismus) versichert. Die Vollkasko-Versicherung ist damit die einzige Möglichkeit überhaupt, solche Schäden zu versichern!

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Teilkasko ist bei der Vollkasko mitversichert

Teilkaskoschäden sind bei der Vollkasko inbegriffen: Dinge wie etwa Brand oder Explosion, insbesondere Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung, Wildschäden, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss sind abgesichert.

Der Abschluss einer Vollkasko empfiehlt sich grundlegend bei allen Neufahrzeugen bis zu einem Alter von rund 5 bis 6 Jahren (insbesondere bei gehobener Ausstattung und Fahrzeugen im höheren Preissegment), beim Kfz-Leasing sowie bei einer Kfz-Finanzierung. Wer least oder finanziert, der sollte über die gesamte Laufzeit des Finanzierung-/Leasingvertrages eine Vollkasko abgeschlossen haben.

Mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Bei der Vollkaskoversicherung ist es üblich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Das heißt, dass man im Schadenfall nur bis zur Höhe des Selbstbehalts einspringen muss. Alles, was darüber hinausgeht, wird durch die Kfz-Versicherung übernommen. Der Vorteil des Selbstbehalts ist, dass der Versicherungsbeitrag deutlich günstiger wird.

Vollkasko und SF-Klassen

Genau wie in der Autohaftpflichtversicherung gibt es bei der Kfz-Vollkaskoversicherung das System der Schadenfreiheitsrabatte. Damit wird der Vertrag jährlich um eine Schadenfreiheitsklasse besser gestuft, insofern kein Schaden durch die Versicherung reguliert werden musste. Kommt es hingegen zu einem Unfallschaden mit anschließender Regulierung, dann steht auch eine Rückstufung der SF-Klasse an. Dies gilt jedoch nur für Vollkaskoschäden und nicht für Teilkaskoschäden. Die Kfz-Haftpflicht bliebe außerdem bei einem reinen Vollkaskoschaden von der Rückstufung verschont.

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