Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Immer wieder besteht Unklarheit beim außerordentlichen Kündigungsrecht. Viele Autofahrer kennen dieses Recht nicht oder nutzen es einfach nicht. Dabei kann es jeder ausüben, insbesondere wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt. Selbst wenn es augenscheinlich günstiger wird und dadurch eine Preissteigerung verdeckt wird, gibt es immer noch eine Chance, später zu wechseln. Sie sollten Ihr Recht kennen und kein Geld verschenken. Hier erfahren Sie, wann man ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung hat und wie man es nutzt.

Stichtag 30.11.2023 verpasst?

Damit ist zwar für Sie die reguläre Kündigungsfrist abgelaufen. Doch es gibt noch eine Möglichkeit, die wir hier gleich zu Beginn erklären.

Zusammenfassung: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

  • Kündigen können Sie auch nach dem 30.11.2023, wenn die Kfz-Versicherung im Folgejahr teurer wird. Aus welchen Gründen die Preissteigerung stattfindet, ist egal.
  • Ist der Vergleichsbeitrag in der Beitragsmitteilung niedriger, egal ob in der Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko, dann handelt es sich um eine verdeckte Preiserhöhung. Sie können in diesem Fall kündigen.
  • Kündigungsfrist von 4 Wochen ab Beitragsmitteilung einhalten.
  • Schriftlich kündigen mit Hinweis auf Beitragserhöhung.

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3 Möglichkeiten für Ihr Sonderkündigungsrecht

Folgende Möglichkeiten gibt es, in denen das Sonderkündigungsrecht angewendet werden kann:

1.) Kündigung nach dem 30.11.2023 bei einer Beitragserhöhung

Das Recht auf Sonderkündigung haben Sie, wenn die Versicherungsgesellschaft eine Beitragserhöhung für die Kfz-Versicherung durchsetzen will. Wird die Versicherung teurer, darf also gekündigt werden. Nicht selten geben die Versicherer ihre Beitragsmitteilungen sehr spät heraus: viele Versicherer informieren erst im Dezember bzw. im letzten Vertragsmonat ihre Kunden, wie hoch der Beitrag im kommenden Jahr ausfällt. Liegt eine Beitragserhöhung vom alten Jahr im Vergleich zum neuen Jahr vor, dann dürfen Sie das Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen.

Gründe, warum die Kfz-Versicherung teurer werden kann

1.) Grundsätzlich ist es möglich, dass der Versicherer anhand seiner Kosten- und Gewinnstruktur den Grundbeitrag anpasst. Hat er höhere Ausgaben aufgrund von höheren Regulierungskosten (viele regulierte Schäden bzw. viele teure Unfallschäden), wird er die Prämie für seine Kunden anheben müssen. Möglich ist auch, dass seine Verwaltungskosten gestiegen sind oder dass sich sein Versicherungsgeschäft weniger bis gar nicht rentiert.

2.) Möglich ist auch, dass es eine Änderung in der Typklasse gab und Ihr Auto davon betroffen ist. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) macht hier die Vorgaben für die Versicherer, welche Autos in welcher Typklasse zu gruppieren sind. Wenn Sie Pech haben und Ihr Fahrzeugmodell häufiger und teurer in Unfälle verwickelt ist, wird die Typklasse steigen und damit auch der Beitrag.

3.) Bezüglich der Regionalklasse kann es auch Änderungen geben. Hat die Unfallhäufigkeit von Fahrzeughaltern in Ihrer Wohnortnähe zugenommen, wird der Versicherungsbeitrag mit einer anderen (schlechteren) Regionalklasse berechnet. Auch hier wird`s teurer.

Für die o.g. Gründe können Sie nichts, deshalb ist es auch egal, warum sich der Versicherungsbeitrag erhöht. Wichtig ist nur für Sie, dass Sie in dem Fall ein Sonderkündigungrecht haben.

Beitragserhöhung oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich!

Wenn Sie die Beitragsmitteilung lesen, kann es zunächst sein, dass der zu zahlende Beitrag kleiner ausfällt als im Vorjahr. Jetzt denken Sie, dass Sie nicht kündigen können? Falsch! Wenn Sie im ablaufenden Versicherungsjahr unfallfrei gefahren, dann erhalten Sie im Folgejahr eine bessere Schadenfreiheitsklasse. Dadurch sinkt erst einmal der Versicherungsbeitrag. Kündigen können Sie aber dennoch, wenn die Versicherung den Grundbeitrag für das kommende Jahr erhöht, weil sie andere Berechnungsgrundlagen (geänderter Grundbeitrag) verwendet. In dem Fall ist die Beitragserhöhung verdeckt und für Sie auf den ersten Blick nicht ersichtlich! Aber: der Versicherer muss bei seiner Beitragsmitteilung bzw. Rechnung einen Vergleichsbeitrag angeben, und zwar für Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko getrennt. Den Vergleichsbeitrag kalkuliert er mit Ihrer neuen SF-Klasse, Regional- und Typklasse – aber mit seinem bisherigen Grundbeitrag. Ist nun der Vergleichsbeitrag niedriger als der veranschlagte Beitrag, liegt eine verdeckte Preissteigerung vor. In dem Fall haben Sie also auch ein Sonderkündigungsrecht, obwohl die Kfz-Versicherung günstiger geworden ist. Sie können den Versicherer also noch wechseln.

Bis wann kann ich kündigen? Die Kündigungsfrist.

Sie haben beim Sonderkündigungsrecht nach angekündigter Beitragserhöhung auch eine Frist einzuhalten. Diese liegt bei 4 Wochen ab dem Tag des Erhalts der Beitragsmitteilung oder Rechnung. Bekommen Sie also im Dezember die Rechnung, können Sie selbst noch im Januar kündigen! Gekündigt werden muss in schriftlicher Form und es muss sich auf dem Schreiben ein Hinweis befinden, warum man kündigt (eben wegen der Beitragserhöhung).

2.) Kündigen nach einem Schadensfall / Unfall

Nach einem Schadensfall (Unfall) können Sie auch kündigen und die Autoversicherung wechseln. Das gilt unabhängig davon, ob und wie die Kfz-Versicherung den Schaden reguliert. Warten Sie den Bescheid ab, den Ihnen der Versicherer nach Abschluss seiner Regulierung zuschickt. Ab dann haben Sie 4 Wochen Kündigungsfrist, Ihr Sonderkündigungsrecht auszuüben. Bedenken Sie, dass auch der Versicherer das Recht hat, Ihnen den Vertrag zu kündigen.

3.) Kündigen bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie sich einen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen, können Sie frei bestimmen, bei welcher Kfz-Versicherung Sie das Auto versichern. Bei einem Gebrauchtwagen ist nur entscheidend, dass sich der Halter ändert. So können Sie auch ganz leicht bei einem Halterwechsel innerhalb der Familie die Kfz-Versicherung wechseln.

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