Wohnmobilversicherungen vergleichen und wechseln

Wohnmobile sind im Gegensatz zu Wohnwagen Fahrzeuge, die selbstständig im Straßenverkehr genutzt werden. Deshalb ist bei diesen Fahrzeugen auch der Abschluss einer eigenen Wohnmobilversicherung notwendig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vor der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr gesetzlich vorgeschrieben. Daneben ist der Abschluss einer Teil- und Vollkaskoversicherung zur Absicherung vor unvorhergesehenen Ereignissen am Wohnmobil sinnvoll.

Angebot für eine Wohnmobilversicherung

Sie wollen ein neues Wohnmobil versichern oder die Versicherungsgesellschaft wechseln? Gern erstellen wir ein Versicherungsangebot (Vergleich) für Ihr Wohnmobil. Ihre Angebotsanfrage können Sie sofort starten.

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    Erstmalige Wohnmobilversicherung

    Wenn Sie zum ersten Mal ein Wohnmobil versichern, dann wird sich die Frage um die Ersteinstufung bzw. Sondereinstufung drehen. Hier haben wir verschiedene Möglichkeiten. Einerseits können wir eine Sondereinstufung über einen Spezialtarif anbieten, bei dem das Fahreralter bzw. die Dauer des Führerscheinbesitzes relevant ist. Hier können wir eine Sondereinstufung in SF-Klasse 8 ermöglichen. Ebenso realisierbar ist eine Zweitwageneinstufung, bei der die Einstufung Ihres Erstwagens als Basis für Ihr Wohnmobil verwendet wird. Es ist dabei egal, wo Sie Ihren Erstwagen versichert haben. Ob nun Sondereinstufung oder Zweitwagenrabatt: lassen Sie uns beide Varianten durchgehen und wir finden eine gute Lösung.

    Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wohnmobilen

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Ohne dieser Versicherung ist die Zulassung des Fahrzeugs überhaupt nicht möglich. Mit der Haftpflicht ist der Fahrer des Wohnmobils vor den entstehenden finanziellen Folgen in Form von Schadensersatzansprüchen abgesichert, falls er schuldhaft einen Unfall verursachen sollte. Somit unterscheidet sich die Haftpflichtversicherung für Wohnmobile überhaupt nicht von einer regulären Haftpflichtversicherung für den Pkw oder für jedes andere motorisierte Fahrzeug.

    Die gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssumme liegt bei 50.000 Euro für Vermögensschäden, einer Million Euro für Sachschäden und 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. In vielen Fällen reicht dieser gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz aber nicht aus, denn die Schadenssummen können schon bei kleineren Ereignissen deutlich größere Ausmaße annehmen. Insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen oder gleich mehrere Fahrzeuge betroffen sind, können sich die Haftpflichtansprüche schnell erhöhen. Sollte die Deckungssumme der Versicherung nicht ausreichen, dann müsste der Unfallverursacher für die Differenz selbst aufkommen. In aller Regel bedeutet das den wirtschaftlichen Ruin. Deshalb ist es immer empfehlenswert, die Haftpflichtversicherung bei einem Wohnmobil mit der höchsten Deckungssumme abzuschließen.

    Optionaler Schutz durch Kaskoversicherungen

    Neben der vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es auch im Zuge der Wohnmobilversicherung die Option, zusätzlich eine Kaskoversicherung abzuschließen. Mit Kaskoversicherungen können sich Fahrzeugführer zusätzlich gegen Schäden am eigenen Fahrzeug absichern. Zur Auswahl stehen Haltern von Wohnmobilen Teil- und Vollkaskoversicherungen. Mit einer Teilkaskoversicherung für Wohnmobile können insbesondere Schäden durch Diebstahl, Brand und Explosion, aber auch Elementarschäden, Glasbruch- und Marderschäden abgesichert werden. Die Vollkaskoversicherung deckt hingegen finanzielle Schäden ab, die zum Beispiel durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch Vandalismus entstanden sind.

    Wird das Wohnmobil durch einen selbst verursachten Unfall beschädigt, dann übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Wird in das Fahrzeug hingegen eingebrochen, dann bezahlt die Teilkaskoversicherung den Schaden am Wohnmobil. Auch bei Unfällen mit Wild oder bei Sturm, Wind und Hochwasser reguliert die Teilkaskoversicherung den Schaden. Deshalb ist neben der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung auch ein Versicherungsschutz über Teil- und Vollkaskoversicherung ratsam. Aufgrund des relativ hohen Wertes, den ein Wohnmobil häufig hat, empfehlen Experten in der Regel die Vollkaskoversicherung. Beachten Sie bitte, dass der „lose Inhalt“ des Wohnmobils nur über eine sog. Inhalts- oder Camperschutz-Versicherung versichert werden kann.

    Ruheversicherung bei Saisonkennzeichen

    Bei Wohnmobilen handelt es sich um typische Urlaubsfahrzeuge, die von den meisten Eigentümern vorwiegend in der Reisezeit genutzt werden. Das sind in vielen Fällen nur wenige Wochen oder Monate im Jahr. Der Versicherungsschutz erfolgt bei saisonal genutzten Fahrzeugen über ein Saisonkennzeichen. Das Fahrzeug darf dann auch nur in der angegeben Zeit (z.B. April bis Oktober) genutzt werden. Nach Ablauf des Zeitraums muss das Wohnmobil aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Ab diesem Zeitraum tritt die Ruheversicherung ein. Damit ist das Fahrzeug auch versichert, während es in der Garage, Carport oder auf einem anderen Platz (umzäuntes Grundstück) abgestellt ist.

    Vielfalt bei Tarifen und Leistungen

    Die Kosten für Versicherungsprämien unterscheiden sich je nach Versicherungsunternehmen und Tarif deutlich voneinander. Die Höhe der Prämien für Haft- und Kaskoversicherungen für Wohnmobile richtet sich insbesondere nach dem Listenneuwert des Wohnmobils und der Schadenfreiheitsklasse des Versicherten. Daneben bestimmen noch weitere Faktoren die Höhe der Prämie. Dazu zählen zum Beispiel wechselnde Fahrer des Wohnmobils, das zulässige Gesamtgewicht oder die jährliche Fahrleistung.