Versicherung für Elektro-Autos

Elektro- und Hybridfahrzeuge sind grundsätzlich genauso wie herkömmliche Verbrenner-PKWs (Benzin/Diesel) mit Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko versicherbar. Doch wer sein E-Auto richtig versichern will, sollte auf ein paar Besonderheiten achten.

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Besonderheiten bei der Kfz-Versicherung für E-Autos

Beim E-Auto ist der Akkumulator das Herzstück und nach wie vor ist es das teuerste Bauteil am E-Auto. Deshalb dreht sich beim Versicherungsschutz sehr viel um den Akku!

Abschleppen

Bleibt ein Elektro-Auto stehen, kann es nicht wie ein Verbrenner-Kfz „aufgegabelt“, abgeschleppt und abgestellt werden. Es gibt doch einiges zu beachten. Die Schutzbriefleistungen bei Unfall oder Panne (meist ab 50km vom Wohnsitz entfernt) sollten genauer betrachtet werden.

  • Die Entladung des Akkus sollte als Panne gelten! Hier gilt darauf zu achten, dass bei diesem Schaden das Abschleppen im Kfz-Schutzbrief inbegriffen ist (sog. erweiterter Pannenbegriff im Schutzbrief)
  • Das Abschleppen bei Beschädigung des Akkus ist nur unter Beachtung besonderer Regeln möglich.
  • Das Hochvoltsystem muss deaktiviert werden.
  • Abschleppen nur über Plateaufahrzeuge bzw. Tieflader. Das Fahrzeug muss gerade/eben auf die Abschleppfläche gestellt werden können.
  • Abstellen des Fahrzeugs mit beschädigtem Akku nur mit Sicherheitsabstand von 15 Meter (auch im Freien)
  • Dadurch steigen die Kosten einer Fahrzeugunterstellung. Hierbei ist darauf zu achten, dass es keine Entschädigungsobergrenze gibt und die Zeitdauer 2 Wochen oder mehr beträgt.

All-Risk-Deckung für E-Autos

  • Versicherungen bieten vermehrt eine All-Risk-Deckung an. Hier betrachtet man nicht mehr, was versichert ist, sondern welche Schäden NICHT versichert sind. In der Folge ist all das, was nicht ausgeschlossen wurde, eben auch versichert.
  • Doch es gibt hier typische Ausschlüsse: Vorleistungspflicht Dritter aus Werk- oder Garantievertrag, Abnutzung/Verschleiß/betriebsbedingte Leistungsminderung, Konstruktions- oder Materialfehler, chemische Reaktionen und leider auch hohe Abzüge bei neu für alt
  • Deshalb sind besondere Leistungen in der Kasko-Deckung eher zu prüfen.

Ein wichtiger Punkt sind Überspannungs-Schäden durch Kurzschluss und Tierbiss-Folgeschäden am Akku bei Elektro-Autos. Diese sollten ohne Entschädigungsgrenze mitversichert sein. (Schadenbeispiel: Tiefenentladung des Akkus, die dann meist zum irreparabelen Schaden führt). Auch an Betriebsschäden (Fehlbedienung, Auslaufen des Akkus) sollte man denken und in die Kasko-Versicherung einschließen lassen.

Besondere Leistungen für Elektro-Autos

  • eine möglichst lange Neupreisentschädigung (>=24 Monate)
  • Mobilitätspauschale
  • Kurzschluss- und Tierbissschäden an Akkumulatoren ohne Entschädigungsobergrenze
  • Wertminderung (sehr wichtig!)
  • Einspeiserisiko (Spannungsübergang vom E-Auto in die Ladesäule/Stromnetz) sollte in der Kfz-Haftpflicht inbegriffen sein
  • Mitversicherung von Induktionsladeplatten, Ladekabeln, Ladekarten, mobilen Ladegeräten und Wandladestationen

Entsorgungskosten für Akku und E-Auto

Liegt eine Totalbeschädigung des Akkus vor, sollten die Entsorgungskosten für den Akku und ggf. für das gesamte Elektro-Auto unbegrenzt übernommen werden.

Feuerwehrkosten

Bei Brandschäden an E-Autos kommt es viel zu oft auch zu Drittschäden (Aspahlt/Leitplanken). Die erforderlichen Feuerwehrkosten sollen in vollem Umfang vom Versicherer übernommen werden (über die Kfz-Haftpflicht). Hier geht es auch um die Kosten für Löschdecken sowie Löschwannen einschließlich der Entsorgung des Löschwassers. Der Versicherer wird hier natürlich prüfen, ob einzelne Maßnahmen erforderlich und angemessen sind. Die Kosten für Feuerwehren schwanken je nach Bundesland und Kommune.

Schäden durch Gebrauch

Die Kfz-Haftpflicht kommt für alle Schäden auf, die durch den Gebrauch des E-Autos verursacht werden. Das Laden des Akkus gilt auch als Gebrauch des Fahrzeuges. So sind Schäden an der Ladesäule sowie Schäden am Stromnetz beim Ladevorgang aufgrund eines technischen Defekt des Fahrzeugs mitversichert. Auch wenn sich der Akku entzündet und durch den Brand eine Tiefgarage sowie geparkte Fahrzeuge beschädigt werden.

Tarife mit Umweltbonus

Bei E-Autos wird oft ein Umweltbonus von Versicherungen eingeräumt, da der lokale CO2-Ausstoß bei null liegt. Bei einem Hybrid- oder Verbrenner-Auto sind Umweltboni je nach produziertem CO2-Ausstoß möglich. Hier fällt der Bonus meist geringer aus.

Tierbiss und Tierbiss-Folgeschäden

Gerade im Herbst und Frühjahr tummeln sich Marder in vielen Gegenden. Sie lieben die Elektrik von Fahrzeugen und richten teils große Schäden an. Hier sollten die unmittelbar durch Tierbiss verursachten Schäden ohne Entschädigungsobergrenze versichert sein. Bei den Folgeschäden sollten die Entschädigungsobergrenzen ausreichend hoch sein. Wichtig ist, dass für den Akku und die Hochvoltkabel die Entschädigungsobergrenze für Folgeschäden möglichst nicht gilt! Bei Totalschaden des Akkus sollte stets der Neupreis entschädigt werden.

Überspannungsschäden durch Kurzschluss

Egal welche Ursache einen Kurzschluss im E-Auto hervorruft (technischer Defekt, indirekter Blitzschlag), sind diese Überspannungsschäden bis zu einer Obergrenze versicherbar. Auch hier gilt: Achten Sie darauf, dass der Akku und die Hochvoltkabel stets zum Neupreis mitversichert ist.

Wechselprämie von Verbrenner auf Elektro-Auto

Auch möglich ist eine Wechselprämie seitens des Versicherers. Kunden erhalten dann eine Wechselprämie, wenn nach einem Totalschaden oder Diebstahl eines Verbrenner-PKWs auf ein E-Auto gewechselt wird. Die Prämie wird dann gezahlt, wenn der Totalschaden/Diebstahl innerhalb der Neupreisentschädigung eingetreten ist und das E-Auto wieder beim gleichen Versicherer versichert wird. Zugleich muss das E-Auto ein Neu- oder Vorführfahrzeug sein, vom Händler oder Hersteller gekauft und max. 1.000 km gefahren sein.

Werkstattservice

Hier ist nicht die Werkstattbindung gemeint, sondern der Service rund um das E-Auto, z.B. der Hol- und Bringservice. Auch eine möglichst große Zahl der Partnerwerkstätten des Versicherers sollten für Reparaturen von Elektrofahrzeugen zertifiziert sein. Das ist nicht selbstverständlich, da die Zertifizierung und Spezialausrüstung der Werkstätten mit einem hohen Investitionsbedarf verbunden ist.

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Zwar lässt sich ein Elekto-Auto online versichern, jedoch haben viele Tarife ihre „Pferdefüße“. Deshalb fragen Sie lieber bei uns spezielle Elektro-Autotarife an, die besseren Versicherungsschutz bieten.

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