Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB-Schäden)

Wird ein Fahrzeug beschädigt, muss das nicht immer durch Einwirkung von außen geschehen. Dies ist aber Voraussetzung für die Unfalldefinition. In der Vollkaskoversicherung besteht deshalb kein Versicherungsschutz, wenn es an einer externen Ursache fehlt. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden können innerhalb von Premium-Tarifen eingeschlossen sein oder sind als Zusatzbaustein in der Kfz-Versicherung abzuschließen.

  • BBB-Schadendeckung ist eine frei wählbare Zusatzdeckung zur Vollkaskoversicherung.
  • gilt für das im Versicherungsschein benannte Fahrzeug (Pkw, Lkw, Zugmaschine, Anhänger/Auflieger)
  • für gewöhnlich gilt für BBB-Schäden die Selbstbeteiligung der Vollkasko
  • für gewöhnlich wird die Selbstbeteiligung im Schadenfall nur einmal abgezogen, wenn BBB- und Vollkasko-Schaden gleichzeitig entstanden ist

Der BBB-Schaden muss unvorhersehbar und plötzlich eingetreten sein.

  • Das Ereignis muss plötzlich auf das Fahrzeug einwirken. Das ist der Fall, wenn sich das Geschehen innerhalb eines kurzen Zeitraumes abspielt, unerwartet und unvorhersehbar wirkt und daher unentrinnbar ist.
  • Vorhersehbar ist ein Schaden, wenn z. B. der VN eine gebotene Reparatur unterlässt, unabhängig davon, aus welchem Grunde diese erforderlich wurde. Auch (erkannte oder grob fahrlässig nicht erkannte) Konstruktionsfehler können die Reparaturbedürftigkeit begründen, wenn sie sich durch eine Reparatur beheben lassen.

Bremsschäden

Von einem Bremsschaden spricht man, wenn das Fahrzeug abgebremst wird und unmittelbar dadurch ein Schaden am Fahrzeug selbst entsteht.

  • Abplattung der Reifen, die die Profiltiefe mindern.
  • Schaden durch verrutschende Ladung.
  • Schaden am Sicherheitsgurt durch Überdehnung.

Bruchschäden

Bruchschäden am Fahrzeug können durch Gewaltbruch entstehen. Der Bruch selbst wird nicht versichert, jedoch die Schäden am Fahrzeug, die Folge des (Material-)Bruchs sind.

  • Achsen oder Radaufhängungen brechen außerhalb der Garantiezeit.
  • Das Fahrzeug oder der Anhänger werden überladen und dadurch gibt es einen Achsbruch.
  • Die Ware auf der Ladebordwand ist zu schwer und dadurch bricht diese.

Betriebsschäden

Betriebsschäden sind alle Schäden, die entweder durch Bedienungsfehler oder durch Materialfehler bzw. normale Abnutzung entstehen.

  • Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt.
  • verrutschende Ladung verursacht Schaden am Fahrzeug.
  • Während der Fahrt platzt ohne Einwirkung von außen ein Reifen. Infolgedessen beschädigen herumschlagende Reifenteile das Fahrzeug.
  • Schäden durch Anhänger am Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.

Was im Rahmen der BBB-Deckung nicht ersetzt wird

  • Motoren und Getriebe einschließlich Teile (Hier ist eher die Motorschadendeckung zu berücksichtigen)
  • Ersatzteile und Zubehör, die mit der versicherten Sache nicht fest verbunden sind.
  • Betriebs- und Hilfsstoffe (z. B. Brennstoffe), Verbrauchsmaterialien und Arbeitsstoffe.

Was ist bei BBB-Schäden nicht versichert?

  • Mängel vor Versicherungsbeginn.
  • Schäden durch den Einsatz einer reparaturbedürftigen Sache.
  • Schäden durch besondere Einsatzgefahren (z. B. auf schwimmenden Fahrzeugen, bei Tunnelarbeiten).
  • Einflüsse des bestimmungsgemäßen Betriebs, Abnutzung und Korrosion.
  • Schäden und Verluste durch Versaufen oder Verschlammen.

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