GAP-Deckung

Die GAP-Deckung hat ihren Namen aus dem Englischen: „gap“ bedeutet soviel wie „Lücke“. Für den Bereich Kfz-Versicherungen steht die englische Abkürzung für „Guaranteed Asset Protection“, was sich mit „Garantierter Anlageschutz“ übersetzen lässt.

Da stellen Sie sich nun sicherlich die Frage, was das alles mit der Kfz-Versicherung zu tun hat? Das möchten wir Ihnen im Folgenden kurz erklären. Bei einer Kaskoversicherung wird im Schadenfall nach dem Wiederbeschaffungswert abgerechnet. Bei Leasingfahrzeugen ist das jedoch problematisch, da zum Zeitpunkt des Leasings der Wert des Fahrzeugs geringer liegt als der Ablösewert. Neuwagen unterliegen in den ersten Monaten einem höheren Wertverlust als in späteren Monaten. Bei einem Leasingvertrag wird der Wertverlust jedoch kontinuierlich auf die Laufzeit verteilt. Damit liegen erst zum Leasingende der Wiederbeschaffungswert und Ablösewert auf einer Höhe.

Fakt ist, dass bei einem Totalschaden oder Diebstahl der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber den Ablösewert ersetzen muss. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert bezeichnet genau die Lücke, die die GAP-Deckung ausgleicht. Sie sehen, die GAP-Deckung macht zweifelsfrei Ihren Sinn!

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