Kfz-Versicherung kündigen bei Abmeldung

Ein Kfz kann man abmelden. Zu neudeutsch heißt das Außer Betrieb setzen und früher wurde das Verfahren auch unter dem Begriff der vorübergehenden und endgültigen Stilllegung geführt.

Grundsätzlich kann man nach einer Kfz-Abmeldung die Kfz-Versicherung nicht kündigen. So lange, wie man kein neues Kraftfahrzeug anmeldet, geht der Versicherungsvertrag in eine Ruheversicherung über und eine Kündigung ist nicht möglich. Für ganze 18 Monate kann diese ruhende Versicherung gelten, erst danach löst sich der Vertrag von allein auf. In der Ruhezeit hat man das Kfz in einer Garage oder wenigstens auf einem umzäunten Grundstück abzustellen. Für den nicht-genutzten Zeitraum spart man den Versicherungsbeitrag.

Kfz abmelden und ummelden: Kfz-Versicherung wechseln?

Meldet der Halter sein Fahrzeug ab, um es anschließend wieder auf seinen Namen anzumelden, kann er dabei nicht die Versicherung wechseln! Dieser Trick funktioniert nicht! Die bisherige Kfz-Versicherung hat das Vorrecht, den ruhenden Vertrag erneut aufleben zu lassen. Versucht man den Trick, dann darf der bisherige Versicherer die neue Versicherung zum Aufgeben des Vertrages zwingen.

Andere Person will das Kfz anmelden

Ist es hingegen eine andere Person, und sei es jemand aus der Familie, dann hat derjenige freie Versicherungswahl, da er neuer Halter wird. Ein Halterwechsel ist bekanntlich Voraussetzung für den Versicherungswechsel. Deshalb kann man sich eine neue günstige Kfz-Versicherung über den Versicherungsvergleich auf unserer Webseite auswählen, wenn das Auto von Vater oder Mutter auf die Tochter / den Sohn umgemeldet werden soll.

Gleiche Person will anderes Kfz anmelden

Will nun der Halter des Kfz, der erst sein Auto außer Betrieb gesetzt hat, ein neues Kfz anmelden, dann kann er sich auch eine neue Kfz-Versicherung aussuchen. Der er einen Fahrzeugwechsel macht, hat er das Recht dazu.

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