Versicherungsschutz bei nicht eingetragenem Fahrer
Für gewöhnlich bieten Kfz-Versicherungen einen Rabatt für einen eingeschränkten Fahrerkreis an, damit der Versicherungsnehmer bei der Prämie sparen kann. Neben dem Alleinfahrerrabatt (nur man selbst darf das Auto fahren) gibt es noch den Partnerrabatt (zusätzlich zum Versicherungsnehmer darf auch der Ehe-/Lebenspartner das Fahrzeug fahren), den eingeschränkten Fahrerkreis auf namentlich genannte Personen und die Möglichkeit, dass nur Personen über 25 Jahren (oder 23 Jahren) das Fahrzeug fahren dürfen.
Wenn nichts passiert, bekommt auch keiner etwas mit
Prinzipiell richtig, nur ist diese Variante die schlechteste Lösung. Denn wenn etwas passiert, wird es Sie als Versicherungsnehmer doppelt und dreifach erwischen!
Probleme bei einem nicht eingetragenen Fahrer
Was passiert jedoch, wenn jemand das Auto fährt, der gar nicht als berechtigter Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen ist bzw. wenn derjenige aufgrund der Vereinbarungen mit der Versicherung nicht hätte fahren dürfen?
In dieser Frage kursieren die absurdesten Gerüchte, wie etwa, dass man den gesamten Versicherungsschutz verliert, wenn das Kfz von einer nicht eingetragenen Person gefahren wurde. Das wäre jedoch entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, da Unfallopfer durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert sein müssen, was grundsätzlich durch einen bestehenden Versicherungsvertrag gewährleistet sein muss. Demzufolge muss die Versicherungsgesellschaft die Unfallopfer genauso entschädigen und Sachschäden regulieren, auch wenn ein Fahrer hinter dem Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war.
Wenn nun eine Person das Kfz fährt, die laut Versicherungsvertrag das Kfz gar nicht fahren dürfte, so hat in diesem Fall der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei den Tarifierungsmerkmalen gemacht. Vorsätzlich hätte er sich sozusagen einen günstigeren Beitrag erschlichen. Die Folge ist, dass bei einem Unfall (durch den nicht eingetragenen Fahrer) der Versicherungsbeitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nachberechnet wird. Man muss also die Differenz zu dem Beitrag nachzahlen, der eigentlich berechnet worden wäre, wenn der „nicht eingetragene“ Fahrer das Auto offiziell hätte fahren dürfen. Zusätzlich, wenn der nicht berechtigte Fahrer schuldhaft einen Unfall baut, wird aufgrund vorsätzlich unzutreffender Angaben eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 bis 2 vollen Jahresbeiträgen fällig.
Fazit bei einem nicht eingetragenen Fahrer
- Der Versicherer muss in der Kfz-Haftpflicht genauso regulieren, wie wenn der Fahrer offiziell eingetragen wäre.
- Den Schaden des Unfallgegners müssen Sie als Versicherungsnehmer nicht aus eigener Tasche bezahlen.
- Melden Sie immer alle namentlich bekannten Fahrer Ihrer Versicherung oder erweitern Sie den Fahrerkreis auf „jeder darf fahren“!
- Wer andere Personen unerlaubt mit seinem Kfz fahren lässt, riskiert Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe!
Jemand soll nur für vorübergehend Ihr Kfz fahren dürfen?
Falls Sie Ihr Auto einer Person privat leihen möchten, weil diese gerade kein Auto zur Verfügung hat (Unfall, Werkstatt usw.), dann können Sie das prinzipiell machen. Wichtig ist dabei, dass Sie das Ihrer Kfz-Versicherung bekanntgeben! Viele Versicherer dulden das für max. 14 Tage im Versicherungsjahr.
Lassen Sie am besten nie andere Personen mit Ihrem Auto fahren!
Leider ist es so, aber die sicherste Variante ist, dass Sie bis auf Familie und Partner möglichst nie jemand anderen fahren lassen sollten. Wenn die andere Person in einen Unfall verwickelt wird und schuldig ist, wird Ihre Kfz-Versichung den Schaden zwar regulieren, jedoch erleiden Sie als Versicherungsnehmer die Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Sie brauchen folglich wieder X unfallfrei gefahrene Jahre, um wieder in der selben Schadenfreiheitsklasse zu landen. Und bis dahin zahlen Sie deutlich mehr Beitrag als Sie sich denken können! Billiger ist es dann sogar, wenn Sie gleich derjenigen Person einen Mietwagen bezahlen. Dann ersparen Sie sich den ganzen Ärger!