Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist eine besondere Form von Kfz-Kennzeichen, das vor allem bei speziellen Fahrten mit einem Kraftfahrzeug zum Einsatz kommt. Wie es der Name bereits andeutet, unterscheiden sich die Kurzzeitkennzeichen von herkömmlichen Kennzeichen durch die Dauer ihrer Gültigkeit, die auf 5 Tage begrenzt ist. Nicht zu verwechseln sind sie daher mit den Monatskennzeichen, die ebenfalls nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt werden können, der sich jedoch durch Angabe von Monatsgrenzen individuell regulieren lässt. Bei einem Kurzzeitkennzeichen wird ab dem Tag der Ausstellung die Frist von fünf Tagen gezählt, hiernach darf das entsprechende Fahrzeug nicht mehr mit dem Kennzeichen im öffentlichen Raum bewegt werden.

Für welche Zwecke das Kurzzeitkennzeichen genutzt werden darf

Das zeitlich begrenzte Kennzeichen kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine dauerhafte Anmeldung und regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht angedacht wird. Dies gilt z.B. bei Probefahrten wie auch bei Überführungsfahrten von Fahrzeugmodellen zu Messen und Ausstellungen. Ein noch häufigerer Einsatzbereich sind die sogenannten Überführungsfahrten, bei denen ein neu erworbenes Fahrzeug vom Kaufort zum Wohnort des Käufers gebracht werden soll, an welchem erst die richtige Anmeldung des Automobils geschieht. Hierbei ist es unerheblich, ob die Überführung innerhalb Deutschlands stattfindet oder das Fahrzeug in ein anderes Land der Europäischen Union transportiert werden soll.

Was ist in punkto Kfz-Versicherung zu beachten?

Wer sich für eine Überführung oder eine Probefahrt entscheidet und hierfür das Kurzzeitkennzeichen nutzen will, muss zuvor eine Deckungszusage für eine Haftpflichtversicherung erwerben. Da in der Bundesrepublik kein Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegt werden darf, ohne dass ein entsprechender Versicherungsschutz gilt, muss auch bei der Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens dieser Pflicht nachgekommen werden. Eine Ergänzung der Versicherung durch einen Kaskoschutz ist hingegen unüblich und findet aufgrund der kurzen Anmeldezeit des Fahrzeugs nahezu nie statt.

Wo bekommt man eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen?

Die eVB-Nummer ist der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Folglich brauchen Sie einen Versicherungsvertrag für das Kurzzeitkennzeichen. Die Kfz-Versicherungen geben Ihnen in aller Regel eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen, wenn Sie das Kfz anschließend auch bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichern. Dazu müssen Sie also wissen, bei welcher Versicherung Sie das Kfz versichern wollen. Dort stellen Sie einen ganz normalen Versicherungsantrag und erhalten zunächst die eVB-Nummer für das normale Kfz-Kennzeichen. Bereits während des Antrags besteht – je nach Versicherer – die Möglichkeit, für ein Kurzzeitkennzeichen eine eVB-Nummer anzufordern. Diese eVB-Nummer erhalten Sie dann zusätzlich. Manche Versicherer verlangen keinen Aufpreis für das Kurzzeitkennzeichen, andere berechnen Kosten dafür, die dann auf den Versicherungsvertrag genommen werden.

Schnell zum Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nummer)

Es geht ganz einfach…

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  2. Stellen Sie den Versicherungsantrag bei der Kfz-Versicherung Ihrer Wahl.
  3. Lassen Sie sich zusätzlich eine eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen geben.
  4. Registrieren Sie das Kurzzeitkennzeichen bei einer Kfz-Zulassungsstelle

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Wenn man ein Kfz jedoch nur für 5 Tage fahren will, ohne das Kfz nachher wirklich anmelden zu wollen, dann wird es oft teurer, wenn man den durchschnittlichen Betrag pro Tag heranzieht.

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