Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse nach Führerscheinregelung

Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Bei der Kfz-Haftplicht und der Vollkasko-Versicherung müssen unterschiedliche Beiträge bezahlt werden, die sich danach richten, wie viele Jahre der Fahrzeugführer bereits unfallfrei gefahren ist. Erwartungsgemäß müssen Führerscheinneulinge also einen deutlich höheren Beitrag zahlen als gestandene Autofahrer. Somit sind die Schadenfreiheitsklassen als eine Art „Bonus für erfahrene Autofahrer “ anzusehen.

Führerschein ganz neu

Die Schadenfreiheitsklasse 0 – oder auch SF 0 abgekürzt – tritt automatisch in Kraft, wenn ein Fahranfänger seinen ersten Wagen anmeldet und versichert. SF 0 bedeutet, dass die Beiträge für die Haftpflichtversicherung 230 % bis 240 % des Basiswertes entsprechen. Eine bessere Einstufung ist nach regulären Maßgaben nicht möglich. Erst wenn man den Führerschein mind. 3 Jahre besitzt – egal ob man ein Auto gefahren ist oder nicht – gibt es eine bessere Einstufung.

Führerschein mind. 3 Jahre

Besitzt der Versicherungsnehmer bereits seit mindestens drei Jahren einen gültigen EU-Führerschein, wird er automatisch in die Schadenfreiheitsklasse ½ für die Kfz-Haftpflicht und (bei Bedarf) Vollkasko eingestuft. Die SF 0 und SF S kann man somit also überspringen.

Führerschein seit deutlich mehr als 3 Jahren

Wer den Führerschein bspw. bereits 10 oder 20 Jahre hat und noch nie ein Auto selbst versichert hatte, für den ist regulär keine bessere Einstufung als SF-Klasse ½ möglich. Vor diesem Problem stehen oft Frauen nach einer Trennung, in deren Familien nur ein Auto vorhanden war und dies dann meist auf den Mann versichert war.

Lassen Sie in diesem Fall die Möglichkeit einer Sondereinstufung über uns prüfen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach.

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Tipps und Tricks für Fahranfänger

Fahranfängern kann dazu geraten werden, generell die Versicherungsangebote zu vergleichen und zu schauen, wo sich das Auto günstig versichern lässt. Wer die ersten 3 Jahre warten kann und in der Zwischenzeit das Auto der Eltern mitnutzt, spart gutes Geld. Nach 3 Jahren Führerscheinbesitz greift die Führerscheinregelung und es geht gleich in der SF-Klasse ½ los. Ebenso ist es denkbar, dass die Eltern das Auto des Fahranfängers als ihren Zweitwagen versichern. Dann ist das zweite Kfz gleich in der SF-Klasse ½ eingruppiert.

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