Schadenfreiheitsklasse für Partner / Partnerregelung

Ehepaare und Lebenspartner können mit der Partnerregelung bei der Kfz-Versicherung richtig Geld sparen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Fahrzeug des Partners in die gleiche SF-Klasse eingestuft werden wie das Erstfahrzeug. Das geht je nach Versicherung mehr oder weniger einfach. Mindestens die Schadenfreiheitsklasse ½ sollte aber beim Partnertarif herausspringen.

Bedingungen der Partnerregelung

Die folgenden Bedingungen müssen meist erfüllt sein, damit der Partner sein Kfz günstiger einstufen lassen kann:

  • Die Partner leben in einer häuslichen Gemeinschaft oder sind verheiratet.
  • Das Erstfahrzeug ist bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert, bei der auch das Kfz des Partners versichert werden soll.
  • Das Erstfahrzeug ist mind. in SF-Klasse 2 eingestuft.

Ist die genannte Bedingung erfüllt, wird in der Regel in eine günstigere SF-Klasse (meist SF 2) eingruppiert. Manchmal stellt der Versicherungsnehmer noch die Bedingungen, dass der Nutzer des Fahrzeugs über 25 Jahre alt sein muss und das nur der Versicherungsnehmer und sein Partner das Fahrzeug lenken dürfen.

Festlegung der SF-Klasse für den Partner

Bei der Ermittlung der SF-Klasse für den Partnervertrag sind für den Versicherungsnehmer zwei Faktoren maßgebend:

  • Die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs
  • Der bisherige Zeitraum der gültigen Fahrerlaubnis für den Partner

Beispiel einer Einstufung nach Partnertarif

Wie die Versicherungsnehmer von der Schadenfreiheitsregelung für Partner profitieren können, kann in diesem Beispiel gezeigt werden.

  • Der Partner besitzt einen gültigen Führerschein seit acht Jahren.
  • Der Vertrag des Erstfahrzeugs läuft in der SF-Klasse 20.
  • Mit der Partnerregelung wird das Auto des Partners im Versicherungsvertrag mit SF-Klasse 8 eingestuft.