Werkstattbindung

Die Werkstattbindung ist ein Tarifelement im Bereich der Kfz-Versicherung, der beim optionalen Schutz einer Teil- oder Vollkaskoversicherung angetroffen werden kann. Die Regelung sieht vor, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens diesen durch eine Werkstatt beseitigen lässt, die durch den Versicherer vorgegeben wird. Durch die vertragliche Regelung der Werkstattbindung gibt der Versicherungsnehmer so seine freie Wahlmöglichkeit auf, von wem er entstandene Schäden beseitigen lässt, wird hierfür jedoch durch einen Rabatt bei seinem gewählten Kfz-Tarif belohnt und kann so seinen Jahresbeitrag für den Versicherungsschutz reduzieren.

Vor- und Nachteile der Werkstattbindung erkennen

Die Regelung der Werkstattbindung ist im Vergleich zu anderen Tarifelementen im Bereich Kfz eine eher neue Errungenschaft. Als entscheidenden Vorteil bietet sie jedem Versicherungsnehmer die Vergünstigung seines Kaskoschutzes, als einziger Nachteil kann die Verpflichtung des Versicherten gesehen werden, seine Wahlfreiheit beim Besuch einer Werkstatt einzuschränken und alleine auf die Vorschläge seiner Versicherung eingehen zu müssen. Für zahlreiche Versicherungsnehmer muss dies jedoch nicht wirklich einen Nachteil bedeuten, da die Anzahl der Partnerwerkstätten eines Versicherers sehr groß ist und somit auch in der Nähe ein passender Ansprechpartner zur Beseitigung aller Schäden gefunden werden dürfte. Neben dieser Bindung an bestimmte Anbieter sollten weitere Besonderheiten dieser Vertragsoption beachtet werden, da sie nicht immer mit anderen Regelungen beim Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs kompatibel sind.

Besonderheiten beim Leasing beachten

Entscheidet man sich als Versicherungsnehmer für einen Vertrag mit Werkstattbindung für ein geleastes Fahrzeug, kann es zu Komplikationen beim Vertragsabschluss kommen. Dies liegt in erster Linie an der Tatsache, dass der Leasingpartner selbst Kooperationen mit Werkstätten eingeht. Bei diesen muss es sich natürlich nicht zwingend um Werkstätten handeln, die auch mit der Versicherung zusammenarbeiten, die für einen Vertragsabschluss favorisiert wird. Natürlich kann man sich bei dieser Versicherung dennoch absichern, allerdings muss dann auf die Rabatte verzichtet werden, die sonst eine Werkstattbindung mit sich bringen würde.

Verträglichkeit von Werkstattbindung und Herstellergarantie überprüfen

Wer sich beim Kauf eines Neuwagens für die sogenannte Herstellergarantie entscheidet, muss in ähnlicher Weise wie beim Leasing eines Fahrzeuges darauf achten, dass die Werkstattbindung nicht zu einer Benachteiligung führt. Wichtig ist es hierbei, im Vorfeld zu klären, ob eine vertraglich gebundene Werkstatt auch Originalteile des eigenen Fahrzeugtyps verbaut. Sollte dies nicht der Fall sein und die Werkstatt arbeitet lediglich mit Identteilen, kann dadurch die Herstellergarantie entfallen. Schließlich wird bei dieser vorausgesetzt, dass nur Werkteile des Herstellers im Neuwagen anzutreffen sind. Für diese Situation gilt es also genau zu prüfen, ob weiterhin auf der Werkstattbindung zur Reduktion des Versicherungsbeitrages bestanden werden soll.

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