Schadenfreiheitsrabatt
Unter dem Schadenfreiheitsrabatt wird ein Belohnungssystem für unfallfrei gefahrene Jahre verstanden. Knackpunkt ist jedoch, dass man nicht nur unfallfrei gefahren sein muss, sondern auch noch das Kfz auf seinen Namen versichert haben muss, um den Schadenfreiheitsrabatt zu bekommen. Der Schadenfreiheitsrabatt ist der wichtigste Rabatt in der Kfz-Versicherung, denn nach ihm bemisst sich maßgeblich der Versicherungsbeitrag. Abgekürzt wird er mit SF-Rabatt. Als Basiswert werden 100 % angenommen, wonach zunächst alle Versicherer ihre Tarife aufbauen. Je nachdem, wie lange man schon unfallfrei gefahren ist, bekommt man von diesem Basiswert her gesehen einen Rabatt oder auch einen Aufschlag. Gerade Fahranfänger sind von immensen Aufschlägen betroffen.
Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt
Die Idee, die hinter dem Kfz-Schadenfreiheitsrabatt steckt, ist, dass Autofahrer mit fortschreitender Fahrpraxis ein geringeres Unfallrisiko darstellen. Demnach möchten die Versicherer die erfahrenen Lenker belohnen, indem sie jährlich eine Höherstufung des SF-Rabatts für jeden Autofahrer vornhemen. Doch um in den Genuss der Höherstufung zu kommen, muss man a) selbst das Auto angemeldet / versichert haben und b) unfallfrei gefahren sein.
Rückstufung im Schadensfall
Genau entgegengesetzt verhält es sich, wenn der Versicherer einen schuldhaft verursachten Schaden regulieren muss. Dann wird man im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft. Wie das geht und wonach sich die Rückstufung richtet, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wo gibt es den Schadenfreiheitsrabatt?
Das Schadenfreiheitsrabatt-System wird in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung praktiziert. Für jeden Versicherungsnehmer wird eine entsprechende Rabattklasse geführt. In der Teilkasko gibt es das nicht.
Schadenfreiheitsrabatt vs. Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsrabatte werden in Prozent ausgedrückt, weshalb man sie auch in der Alltagssprache „die Prozente“ nennt. Besser ist natürlich, man spricht von den Schadenfreiheitsklassen, denn nur dieses System ist wirklich relevant für die Tarifberechnung in der Kfz-Versicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt hat eigentlich nur noch einen emotionalen Wert. Deutlich wird das bei einem Versicherungswechsel, bei dem immer die Schadenfreiheitsklasse – und nicht der Schadenfreiheitsrabatt – zum neuen Versicherer mitgenommen wird. Für Versicherungsnehmer ist es daher wichtig zu wissen, dass es unsinnig ist, Prozente zu vergleichen, weil es zu einem bestimmten Prozentsatz mehrere Schadenfreiheitsklassen geben kann. Der neue Versicherer kann für die identische SF-Klasse auch einen anderen SF-Rabatt festlegen. Die üblichen Rabattzuordnungen zu den SF-Klassen können Sie in der Tabelle zu den Schadenfreiheitsklassen nachlesen.
Neueinstufung beim SF-Rabatt
Wird ein Fahrzeug zugelassen und bei der Versicherung angemeldet, so gewährt die Versicherungsgesellschaft die Höherstufung (= eine Schadenfreiheitsklasse besser) im Folgejahr nur dann, wenn der Vertrag mind. seit dem 01.07. des laufenden Kalenderjahres zustande gekommen ist. Das Kfz muss also mind. 6 Monate angemeldet und haftpflichtversichert sein.