Kfz-Versicherung kündigen bei Fahrzeugwechsel
Vielen Autofahrern ist immer wieder unklar, dass Sie auch während des Kalenderjahres ihre Kfz-Versicherung wechseln können. Das ist stets dann möglich, wenn ein neues oder gebrauchtes Auto angeschafft wird. Bei einem Fahrzeugwechsel kann man also die Versicherung mit wechseln.
So wird gekündigt
Die Kündigung im Fall eines Fahrzeugwechsels geht sehr einfach. Dadurch, dass man sich einen neuen Versicherungsvertrag organisiert und die Schadenfreiheitsklasse vom alten Versicherer auf die neue übertragen lässt, wird praktisch zeitgleich auch der alte Vertrag aufgelöst.
Wir empfehlen, den alten Versicherungsvertrag trotzdem schriftlich zu kündigen, damit nicht zu viel Beitrag berechnet wird. Denn der zu viel gezahlte Versicherungsbeitrag wird für den nicht genutzten Zeitraum zurückerstattet.
Neue Kfz-Versicherung für Neu- und Gebrauchtwagen
Für das neue Auto benötigt man natürlich eine Kfz-Versicherung, die man sich z.B. über den Vergleichsrechner auf unserer Webseite auswählen kann. Dort steht ein Angebotsrechner zur Verfügung, der nach Maßgabe aller relevanten Faktoren die aktuellen Versicherungstarife berechnet und Ihnen anzeigt.
Versicherungswechsel bei Ummeldung innerhalb der Familie
Oft ist es in Familien üblich, dass der Nachwuchs nach Bestehen der Führerscheinprüfung nicht gleich selbst das Auto versichert, sondern über die Eltern als Zweitwagen. Dabei ist dann Vater oder Mutter als Fahrzeughalter und zugleich Versicherungsnehmer eingetragen. Will dann später der Sohn oder die Tochter nach der Fahranfängerzeit das Auto auf sich übernehmen, wird hierbei eine Halteränderung vorgenommen. Das heißt, von Mutter / Vater wird das Auto auf Tochter / Sohn umgemeldet. Somit tritt dann die Tochter bzw. der Sohn einerseits die Halterschaft des Fahrzeugs, aber auch den Versicherungsvertrag an. Bei diesem Vorgang besteht ein freies Wahlrecht des Kfz-Versicherers.