Bei Kfz-Versicherungswechsel die Schadenfreiheitsklasse behalten

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, dann erwarten Sie garantiert vom neuen Versicherer einen günstigeren Versicherungstarif. Das geht allerdings nur dann, wenn Sie die Schadenfreiheitsklasse vom alten Versicherungsvertrag auf den neuen Vertrag übertragen lassen. Und das geht ganz einfach!

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Schadenfreiheitsklasse von Versicherung A auf B übertragen lassen

Wie Sie sicherlich wissen, ist die Schadenfreiheitsklasse das ausschlaggebende Tarifmerkmal für die Höhe der Versicherungsprämie in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko. Bei einem Versicherungswechsel müssen Sie deshalb die Schadenfreiheitsklasse behalten können. Und das funktioniert! Diese Option bieten soweit alle Kfz-Versicherungen an – sonst bräuchten die Versicherer auch nicht um neue Kunden zu buhlen.

Bei einem Kfz-Versicherungswechsel behalten Sie also Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse auch beim neuen Versicherer. Die Schadenfreiheitsklasse wird Ihnen sogar um eine Klasse besser gestuft, wenn Sie die Versicherung zum Vertragsjahresende (reguläre Kündigung) wechseln. Alles was Sie machen müssen: Teilen Sie der neuen Kfz-Versicherung mit, bei welcher Kfz-Versicherung Sie bisher den Versicherungsvertrag hatten. Geben Sie dazu die Versicherungsnummer des bisherigen Vertrags an. Auf Ihrer letzten Beitragsrechnung finden Sie all diese Angaben. Über die Versicherungsnummer wird sich Ihr neuer Versicherer die Schadenfreiheitsklasse vom alten Versicherer bestätigen lassen und kann damit den schadenfreien Verlauf abrufen.

Mit Versicherungsvergleich die Schadenfreiheitsklasse übertragen

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Schadenfreiheitsklasse wird behalten – nicht der Schadenfreiheitsrabatt oder Prozente

Seit vielen Jahren gilt nun schon das Schadenfreiheitsklassensystem, der Schadenfreiheitsrabatt oder – wie sie immer noch genannt werden – die Prozente kann jeder Versicherer in gewissem Rahmen selbst bestimmen. Einheitlich sind nur die SF-Klassen geregelt – und genau die werden bei einem Versicherungswechsel übertragen.

Deshalb können Sie bei einem Versicherer trotz gleicher Schadenfreiheitsklasse einen anderen Prozentwert zugewiesen bekommen. Das macht allerdings gar nichts, denn ausschlaggebend ist für Sie definitiv nur der veranschlagte Versicherungsbeitrag.

Eine Tabelle mit der Zuordnung der Schadenfreiheitsklassen zu den möglichen Schadenfreiheitsrabatten und Prozenten finden Sie hier.

Keine Mogelei bei regulierten Unfällen

Nach einem regulierten Schadensfall in der Kfz-Haftpflicht und ggf. Vollkasko wird im Folgejahr eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse durchgeführt. Ein paar Versicherungskunden möchten nach so einem schadhaften Verlauf mogeln und setzen darauf, dass der neue Versicherer nichts vom regulierten Vorschaden im ablaufenden Versicherungsjahr erfährt. Diesen Zahn können wir Ihnen allerdings ziehen! Der neue Versicherer erfährt ebenso die regulierten Vorschäden aus dem ablaufenden Versicherungsjahr und wird analog zum alten Versicherer die Schadenfreiheitsklasse rückstufen.

Versicherungswechsel bei Rabattschutztarifen

Haben Sie im bisherigen Versicherungsvertrag einen Rabattschutz für Ihre Kfz-Haftpflicht und/oder Vollkasko eingeschlossen, dann bleibt die SF-Klasse nach einem regulierten Schaden bei dem Versicherer erhalten. Liegt ein Schaden vor und Sie wollen den Versicherer später doch wechseln, dann übernimmt nicht jeder Versicherer Ihre „rabattgeschützte“ SF-Klasse. Hier gilt es, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob der neue Versicherer die SF-Klasse beibehalten wird. Für gewöhnlich ist dann auch Bedingung, dass beim neuen Versicherer ebenso der Rabattschutz mit abgeschlossen wird.

Fairplay beim Versicherungswechsel nach einer Sondereinstufung

Um Kunden anzulocken, bieten Versicherer hin und wieder Sondereinstufungen für Neukunden an, die erstmalig ein Auto versichern wollen. Das trifft vor allem für Fahranfänger zu. Aber auch für alle anderen Autofahrer, die jahrelang kein eigenes Auto versichert hatten, werden Sonderregelungen geschaffen. Überspringt man nun bei der erstmaligen Einstufung eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen, wird der Versicherungstarif natürlich maßgeblich günstiger. Das lohnt sich zunächst in vielen Fällen.

Doch wichtig ist hier zu wissen: Die Sondereinstufung mit einer besseren Schadenfreiheitsklasse gilt nur für den Versicherer, der die Einstufung vorgenommen hat! Wechselt man später den Versicherer, kann man keinesfalls die identische Schadenfreiheitsklasse mitnehmen! Der neue Versicherer erfährt also nur von den tatsächlich schadenfreien Jahren, die das Auto beim bisherigen Versicherer versichert war. Es geht also nicht, erst eine Sondereinstufung in der Kfz-Versicherung zu bekommen und dann diese gewonnene Schadenfreiheitsklasse 1:1 überall mit hinnehmen zu können. Das wäre auch unfair gegenüber allen anderen Versicherungskunden.

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