Kfz-Versicherung kündigen bei Verkauf des Kfz

Wenn man sein Kfz verkauft, egal ob an ein Autohaus, einen Wald-und-Wiesen-Händler oder an einen Privatmann, dann sollte man ebenso die Kfz-Versicherung kündigen. Streng genommen kündigt man aber gar nicht den Vertrag. Der Vertrag geht mehr aber oder weniger auf den Käufer über. Und das heißt, dass der Käufer mit dem aktuellen Versicherer entweder einen Vertrag abschließen muss oder aber er kümmert sich selbst um eine neue Kfz-Versicherung und wechselt damit den Versicherer. So lange, wie der Käufer keinen eigenständigen Vertrag hat, läuft der Versicherungsschutz auf den Namen des Verkäufers weiter. Und das heißt: Der Verkäufer zahlt weiterhin die Beiträge und im Schadensfall zahlt er auch noch die Kosten der Rückstufung.

Kündigung kann nicht erzwungen werden

Meldet der Käufer das Kfz nicht auf seinen Namen an und kümmert sich nicht um eine neue Kfz-Versicherung, so kann man als Verkäufer keinesfalls die Versicherungskündigung erzwingen! Wie auch? In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben und zum Schutz der Verkehrsteilnehmer gibt es klare Regeln.

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