Kann man die Schadenfreiheitsklasse beim Versicherungswechsel behalten, wenn man einen regulierten Unfallschaden bei der alten Versicherung hat?

Viele Autofahrer denken, sie könnten nach einem Unfall ihre Schadenfreiheitsklasse retten, wenn sie die Kfz-Versicherung wechseln. Grundsätzlich ist zwar der Versicherungswechsel möglich, jedoch wird auch beim neuen Versicherer die Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, wenn der Vorversicherer einen oder auch mehrere Unfallschäden regulieren musste. Es spielt also nicht die Rolle, ob im zurückliegenden Jahr ein Unfall geschah, sondern dass der Unfall durch die Versicherung reguliert („bezahlt“) wurde. Es besteht insbesondere bei Schadensummen im unteren Bereich die Möglichkeit, die Kosten selbst zu übernehmen und somit einer Rückstufung zu entgehen. Dann kann man auch beim neuen Versicherer mit der alten SF-Klasse kalkulieren.

Wer einen Rabattschutz hat und nach einem Schadensfall die Versicherung wechselt, würde auch beim neuen Versicherer zurückgestuft werden. Grund: Neben der bisherigen Schadenfreiheitsklasse meldet der alte Versicherer auch die Zahl der in den zurückliegenden Jahren regulierten Unfallschäden weiter.

Weitere Fallstricken

Wer sein Sonderkündigungsrecht ausüben will und nach dem regulierten Unfallschaden eine Kündigung an den Kfz-Versicherer einreicht, der kann sich im Infobereich weiter informieren.