Wie kann man eine Rückstufung nach einem Unfall vermeiden?
Ein Autofahrer kennt es mehr oder weniger: Die Angst davor, eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu erleiden fährt, fast permanent mit. Wenn es kracht und die eigene Gesundheit sowie die der anderen Unfallbeteiligten keinen oder nur geringen Schaden nimmt, dann bleiben auf jeden Fall nicht nur die Beulen am Fahrzeug, sondern auch die schmerzliche Erinnerung an den Verlust der einst erfahrenen Schadenfreiheitsklasse. Denn mit jedem schadenbelastendem Ereignis wird man in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, d.h. die SF-Klasse wird wieder kleiner und die „Prozente“ steigen.
Kosten des Unfallschadens selbst bezahlen
Neben unfallfreiem Fahren können Sie einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts allerdings nur dann entkommen, wenn Sie den Schaden selbst bezahlen und die Versicherung demnach also nicht regulieren muss. Bis zu 6 Monate nach dem Schadenfall bleibt Ihnen Zeit, sich für die Variante des selbst Übernehmens zu entscheiden. Allerdings lohnt es sich nur bei kleineren Beträgen. Für gewöhnlich sind die Versicherungen dazu bereit, für Sie eine Kostenrechnung zu kalkulieren und eine Empfehlung zu geben, ob es sich für Sie lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen oder es die Versicherung übernehmen zu lassen.
Rabattschutz
Eine gute Möglichkeit bieten Tarife mit sog. Rabattschutz. Diese verstehen sich als eine Art Zusatzversicherung und schützen den Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers. Jedoch ist es zwingende Voraussetzung, den Rabatt-Schutz bereits vor dem Unfall vereinbart zu haben…
Rückstufung erfolgt nach Rückstufungstabelle
In welchem Ausmaß eine Rückstufung erfolgt, hängt ausschließlich von der Rückstufungstabelle ab. Völlig irrelevant ist dabei, ob der Schaden nur ein paar hundert Euro beträgt oder im Millionenbereich liegt! Es interessiert nur, wie viele Unfälle im laufenden Jahr die Versicherung regulieren musste. Ein pauschale Aussage, dass steht um X-Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft werde, gibt es nicht! Hier muss man also genauer nachrechnen und überlegen, ob sich ein „Schadenrückkauf“ lohnt oder nicht.