Kfz-Versicherungsklassen

Bei den Kfz-Versicherungsklassen unterscheidet man drei wesentliche Klassen: Es gibt dabei Regionalklassen, Typklassen und Schadenfreiheitsklassen. Alle drei fließen in die Berechnung des Versicherungsbeitrages zur Kfz-Haftpflicht bzw. Vollkasko-Versicherung ein.

1. Die Schadenfreiheitsklassen

Die Versicherungsklasse der Schadenfreiheitsstufen ist wohl die bekannteste, auch volkstümlich „die Prozente“ genannt. Maßgebend für die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse ist die Zahl der unfallfrei gefahrenen Jahre, wobei natürlich nur die Jahre zählen, in denen man ein Kfz auf seinen Namen (also als Halter/Versicherungsnehmer) angemeldet hat. Weitere Informationen:

2. Die Typklassen

Die Typklasse ist fahrzeugspezifisch, also abhängig vom jeweils gefahrenen Modell. Früher nahm man eine Einteilung nach der Leistung des jeweiligen Fahrzeuges vor (also gemessen in PS oder kW). Pauschal konnte man sagen, je mehr PS ein Kfz hatte, desto teurer war die Kfz-Versicherung. Doch diese Klassifizierung gab man auf und führte ein neues (und durchaus auch komplizierteres) System ein. Basis der Typklassen sind umfangreiche Unfallstatistiken mit jeweiligen Schadenshöhen. Werden also besonders viele Unfälle (mit hohen Unfallschäden) durch ein bestimmtes Fahrzeugmodell verursacht, so wird dieses Kfz-Modell auch als „teuer“ eingestuft. Umgedreht natürlich genauso. Ganz neue Fahrzeugmodelle werden im Übrigen wie ein Vergleichsmodell eingeordnet. Nun wollen viele wissen, die sich ein neues Auto (Neuwagen) kaufen, welches Kfz in einer günstigen Typklasse liegt. Diese Frage lässt sich aber nur für das eine Jahr beantworten, da die Zuweisung zur Typklasse sich logischerweise jedes Jahr ändert, da sich auch die Statistiken ändern.

3. Regionalklassen

Je nach regionalen Unfallhäufigkeiten und Schweregraden lassen sich auch Regionalklassen unterscheiden. Dabei wird jedem Zulassungsbezirk im Bundesgebiet eine Regionalklasse zugewiesen. Auch diese Versicherungsklassen können sich jährlich ändern.

Änderung von Typklassen und Regionalklassen

Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GdV) bildet jährlich aus den Unfallstatistiken eine neue Klassenübersicht. Daraus ergeben sich Änderungen für Fahrzeuge und Landkreise. Wenn sich dabei die Typklasse oder die Regionalklasse ändert und es zu einer Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung kommt, dann lässt sich das außerordentliche Sonderkündigungsrecht nutzen.