Schadenfreiheitsklasse nach einer Vertragsunterbrechung

Nach einigen Jahren ununterbrochenen Fahrens ohne selbstverschuldeten Unfall hat der Fahrer eines PKW eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erworben. Die Versicherung honoriert damit den Umstand, dass der Fahrer für die Versicherung für eine längere Zeit keine Kosten verursacht hat. Die Versicherungsbeiträge, die zu bezahlen sind, werden dadurch im Laufe der Jahre immer weniger.

Versicherungsvertrag wird unterbrochen

Es kann Gründe geben, weshalb ein Versicherungsvertrag unterbrochen wird. Krankheit, längerer Auslandsaufenthalt oder Sonstiges lassen die Frage aufwerfen, was denn zu tun ist, um die erworbene SF-Klasse zu erhalten.

Unterbrechnung bis zu einem halben Jahr

Wird die Versicherung nur für kurze Zeit unterbrochen, dann wird der Vertrag so behandelt, als habe keine Unterbrechung stattgefunden. Bei einer so kurzen Unterbrechung braucht keinerlei Begründung vorgelegt werden, der Vertrag wird einfach weitergeführt und der Versicherungsnehmer hat für die Unterbrechungszeit die Beitragszahlung gespart. Auch wird in diesem Fall die weitere Berechnung der SF-Klasse so durchgeführt, als habe keine Unterbrechung stattgefunden.

Unterbrechung bis zu einem Jahr

Nach einer längeren Unterbrechung bis zu einem Jahr wird der Vertrag ebenso weitergeführt, als habe keine Unterbrechung stattgefunden, mit dem einzigen Unterschied, dass in diesem Fall die Berechnung der SF-Klasse für die Unterbrechungszeit ausgesetzt wird. Die Einstufung in eine bessere Klasse verzögert sich also um den Zeitraum der Unterbrechung.

Unterbrechung bis zu sieben Jahren

Findet eine Unterbrechung der Versicherung im Rahmen von einem bis zu sieben Jahren statt, dann haben die einzelnen Versicherungsunternehmen eigene, zum Teil voneinander abweichende Regelungen getroffen. Manche Unternehmen behandeln den Vertrag so, als wenn er nur bis zu einem Jahr unterbrochen worden wäre. Das hieße, sie lassen die Berechnung der SF-Klasse einfach ruhen. Andere Unternehmen lassen die SF-Klasse von Jahr zu Jahr zurücklaufen, der Vertrag verschlechtert sich also zusehends.

Unterbrechnung von mehr als sieben Jahren

Auch bei einer Unterbrechung von mehr als sieben Jahren gibt es verschiedene Regelungen. Schlimmstenfalls werden alle erworbenen Vergünstigungen gestrichen und es wird wieder nach der Führerscheinregelung neu eingestuft. Bestenfalls wird die früher erworbene SF-Klasse übernommen. In diesem Fall muss natürlich ein früherer Vertrag vorgelegt werden und manchmal wird der Nachweis verlangt, dass die Erlaubnis zum Führen eines PKW ununterbrochen bestanden hat.

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