Zweitwagen wie Erstwagen versichern

Ein Autofahrer, der sich nach vielen Jahren ein Zweitfahrzeug zulegt, wird nach einer Möglichkeit suchen, die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens auch für seinen Zweitwagen zu erhalten. Das ist bei einigen wenigen Versicherungsgesellschaften möglich, jedoch an Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen für die Sondereinstufung Zweitwagen wie Erstwagen

Versicherungsgesellschaften stellen natürlich Bedingungen an die Autofahrer, wenn der Zweitwagen so günstig wie der Erstwagen versichert werden soll. Dazu zeigen wir ein paar exemplarische Bedingungen, die gelten können. Im Einzelfall wäre beim jeweiligen Versicherer nachzufragen, wie dessen Kriterien aussehen.

  • Alle Fahrer müssen mind. 24 Jahre alt sein.
  • In den vorangegangen 12 Monaten darf kein Kfz-Haftpflichtschaden aufgetreten sein.
  • Fahrzeughalter muss der Versicherungsnehmer oder sein Ehe- / Lebenspartner sein.

Sondereinstufung: Nur dumme Bauernfängerei?

Wir erlauben uns, die Sondereinstufung des Zweitwagens wie Erstwagen ein wenig kritischer zu betrachten. Neben den Grundvoraussetzungen sollten Versicherungsnehmer wissen, dass zunächst nur der Versicherungsbeitrag des Zweitwagens auf Basis der Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens berechnet wird. Die wirkliche Einstufung (Festlegung der Schadenfreiheitsklasse) des Zweitwagens erfolgt aber in der Tat nur nach der üblichen Zweitwagenregelung. Folglich ist der Versicherungsbeitrag immer etwas teurer als wenn der Zweitwagen der Erstwagen wäre.

Die tatsächliche Einstufung hat noch eine andere Auswirkung: Den günstigen Versicherungsbeitrag kann man nur bei der entsprechenden Versicherung bekommen, die die Sonderregelung anbietet. Viele Autofahrer denken, wenn ihr Zweitwagen z.B. gleich in die SF-Klasse 25 eingestuft wird, dass sie dann mit einem späteren Versicherungswechsel die gleiche SF-Klasse beim neuen Versicherer bekämen. Doch weit gefehlt! Zum neuen Versicherer kann man nur die SF-Klasse mitnehmen, die sich ergeben hätte, wenn der Zweitwagen nach der gewöhnlichen Zweitwagenversicherung eingestuft worden wäre zuzüglich der tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre.

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