Zweitwagenregelung
Prinzipiell können Sie ein zweites Auto bei Ihrer Kfz-Versicherung ebenso mitversichern lassen. Hier spricht man dann von dem Zweitwagen, weil er zusätzlich zum Erstwagen versichert wird.
Zweites Kfz parallel zum ersten Kfz
Ausgangspunkt: Neben dem Erstwagen haben Sie noch ein zweites Kfz: Vielleicht handelt es sich dabei um ein Cabrio, das Sie hauptsächlich nur im Sommer mit einem Saisonkennzeichen nutzen wollen. Oder Sie möchten das Fahrzeug Ihres Partners auf Ihren Namen anmelden oder das Auto Ihres Kindes, von Bekannten und Verwandten. Gerade bei Führerscheinanfängern bietet sich die Zweitwagenregelung an, da Fahranfänger nur mit sehr hoher Schadenfreiheitsklasse einsteigen können. Dann nutzen einfach die Kinder den Zweitwagen ihrer Eltern.
Einstufung des Zweitwagens
Die Einstufung des Zweitwagens in die Schadenfreiheitsklasse erfolgt meistens in die SF-Klasse 1/2 bei rund 100 bis 140 Prozent. Dieser Beitragssatz klingt für Sie vielleicht teuer, ist aber für Fahranfänger ein echtes Schnäppchen. Denn versichern Fahranfänger ihr Auto über die Eltern (Mutter oder Vater) oder über Verwandte und Bekannte, so sparen sie damit beträchtliche Beiträge, da die Fahranfängereinstufung regulär bei der Sf-Klasse 0 mit 240% liegt! Es lohnt sich also auf jeden Fall, den Zweitwagentarif zu nutzen.
Zweitwagenregelung anwenden und Zweitwagen günstig versichern
Für einen Zweitwagen finden Sie mit dem Kfz-Versicherungsrechner garantiert günstige Angebote, die Ihnen zusagen werden. Probieren Sie den Vergleich einfach mal aus.
Die günstigere Zweitwagenversicherung: Zweitwagentarif wie beim Erstwagen!
Noch mehr sparen können Sie, wenn Sie eine Versicherungsgesellschaft nehmen, die Ihren Zweitwagen wie Ihren Erstwagen einstuft! Mit solch einer Zweitwagenversicherung sparen Sie richtig bares Geld! Rechnen Sie einfach mal nach, wenn Sie bei Ihrem Erstwagen die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) „24“ haben und Sie nun Ihren Zweitwagen genauso einstufen lassen können. Regulär würde es mind. 24 unfallfreie Jahre brauchen, bis Ihr Zweitwagen nach regulärer Einstufung bei diesem Schadenfreiheitsrabatt angekommen wäre. Sie ahnen schon, welche Kostenunterschiede das ausmacht…