Wechselkennzeichen

Das Wechselkennzeichen ist eine neue Errungenschaft im deutschen Verkehrswesen, die zum Sommer 2011 hin bundesweit eingeführt werden soll. Da die Nutzung dieser Form des Kennzeichens in einigen, europäischen Ländern bereits etabliert ist, hat sich die deutsche Verkehrspolitik ebenfalls auf die Einführung dieses Kennzeichens geeignet und bietet Haltern von mehreren Fahrzeugen die Möglichkeit, diese mit nur einem einzigen Kennzeichen zu betreiben.

Für wen sich die Anschaffung eines Wechselkennzeichens lohnt

Das Kennzeichen ist eine sinnvolle Alternative für alle Fahrzeughalter, die aktuell auf ein Saisonkennzeichen zurückgreifen bzw. bei ihrem Versicherer mehr als ein Hauptfahrzeug als Zweitwagen angemeldet haben und entsprechend versichern müssen. Mit dem Wechselkennzeichen muss sich der Fahrzeughalter nicht mehr unterschiedliche Kennzeichen für einen saisonale Betrieb oder mehrere Fahrzeuge besorgen, sondern kann diese mit einem einzigen Wechselkennzeichen betreiben. Optimal ist die Nutzung so z.B. für Fahrzeughalter, die in den Sommermonaten ein Cabriolet nutzen und im Winter mit einem geschlossenen Wagen unterwegs sind – durch das Wechselkennzeichen können die Fahrzeuge ganz nach Belieben eingesetzt werden, wobei nur die Ummontage des Kennzeichens notwendig ist. Vorteil gegenüber dem Saisonkennzeichen wäre, die Nutzungszeiträume flexibel gestalten zu können. Auch zwei Fahrzeuge parallel im Alltag mit einem Wechselkennzeichen zu haben ist möglich, jedoch darf stets nur ein Kfz mit dem Nummernschild bewegt werden. Wer auf zwei Fahrzeuge zur selben Zeit angewiesen ist, muss beide Kfz anmelden und kann die Zweitwagenversicherung nutzen.

Was bei Versicherung und Versteuerung zu beachten ist

Einen wesentlichen Vorteil bietet das Wechselkennzeichen bei der Versicherung der beiden Fahrzeuge nach der Zweitwagenregelung. Nach aktuellem Stand der Planung hat der Versicherungsnehmer lediglich das Fahrzeug zu versichern und zu versteuern, welches die höchste Typklasse besitzt. Das andere Fahrzeug genießt einen günstigen und unbürokratischen Versicherungsschutz, ohne das hierfür gesonderte Zahlungen nötig würden. Eine ursprünglich von der Politik diskutierte Sonderbesteuerung für Fahrzeuge, die mit Wechselkennzeichen betrieben werden, wurde verworfen und dürfte nur unwahrscheinlich Gültigkeit erlangen.

Weitere Besonderheiten des Wechselkennzeichens

Aktuell wurde noch keine Höchstzahl an Fahrzeugen festgelegt, die allesamt mit einem einzigen Wechselkennzeichen betrieben werden dürfen. Richtet man sich hierbei nach unseren ausländischen Nachbarn, können dies bis zu drei Fahrzeuge sein. Das gerade nicht verwendete Fahrzeug sollte in einer Garage oder auf einem Privatgelände untergebracht werden, da es weder im öffentlichen Raum bewegt werden darf noch ohne sein Nummernschild einen Versicherungsschutz genießt.