Zweitwagenrabatt
Unter dem Zweitwagenrabatt wird nichts anderes als die Zweitwagenregelung verstanden, die eigentlich alle Versicherer anbieten. Die Einstufung erfolgt damit für den Zweitwagen direkt in die SF-Klasse 1/2, was einen Schadenfreiheitsrabatt von 100 bis 140 Prozent ausmacht.
Der Zweitwagenrabatt ist eine tarifliche Regelung im Kfz-Versicherungsbereich, die es einem Fahrzeughalter ermöglicht, ein zweites Fahrzeug mit der Zweitwagenregelung günstiger versichern zu können. Diese Variante bieten für gewöhnlich alle Versicherer an.
Wie hoch fällt der Zweitwagenrabatt aus?
Auch wenn jede Versicherung die Freiheit genießt, selbst die Höhen ihres Zweitwagenrabatts festzulegen, hat sich branchenüblich die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 etabliert, was zu einem Schadenfreiheitsrabatt von 100% bis 140% des Kernbeitrags führt. Manche Versicherungsgesellschaften gehen noch etwas niedriger und bieten eine Einstufung bei 100%, von hier an müssen beide Fahrzeuge jedoch durch schadenfreie Jahre weitere Rabatte eigenständig erlangen. Sollte es mit einem der beiden versicherten Fahrzeuge zu einem Unfall und zur Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen kommen, hat die Hochstufung des einen Fahrzeugs natürlich keine Auswirkung auf die Schadenfreiheitsrabatte des anderen Automobils.
Eine sinnvolle Regelung für Fahranfänger
Von der Zweitwagenregelung profitieren vor allem Fahranfänger, die sonst aufgrund ihrer fehlenden Erfahrung im Straßenverkehr und einer nicht vorhandenen Berechnungsgrundlage für die schadenfreien Jahre teure Jahresbeiträge zu zahlen hätten. Für gewöhnlich werden sie von den Versicherungen in die niedrigste Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die mit Prozenten von 240% des Kernbeitrags immens hohe Kosten für die Absicherung des Fahrzeugs mit sich bringt. Wird die Zweitwagenregelung genutzt, bei der man das erste, eigene Fahrzeug als Zweitwagen in einem Vertrag der Eltern unterbringt, kann der Zweitwagenrabatt in Anspruch genommen werden, was zu einer erheblichen Absenkung der Versicherungskosten führt. Den Wagen als Zweitwagen angemeldet zu lassen, empfiehlt sich über mehrere Jahre hinweg, bis der Fahranfänger durch unfallfreies Fahren selbst Rabatte in den Schadenfreiheitsklassen erwerben konnte.
Die Einstufung wie das Erstfahrzeug als neuer Trend
Da sämtliche Kfz-Versicherer in einem strengen Wettbewerb zueinander stehen, bietet sich seit einiger Zeit eine neue Absicherungsalternative, die Fahrzeughalter anlocken soll und einen besonderen Zweitwagenrabatt zu bieten hat. Hier erfolgt die Einstufung nicht in eine zuvor festgelegte Schadenfreiheitsklasse, sondern in diejenige, in welcher sich bereits das Erstfahrzeug befindet. Wer über viele Jahre hinweg keine Leistungen seines Versicherers in Anspruch nahm, kann so das zweite Fahrzeug besonders günstig absichern.